Wissenswertes

Häufige Fragen

Alles, was Sie über KFZ-Wartung, Reparatur und Fahrzeugpflege wissen sollten.

Wartung & Ölservice

Bei modernen Fahrzeugen empfehlen die meisten Hersteller einen Ölwechsel alle 10.000 bis 15.000 km oder einmal jährlich – je nachdem, was zuerst eintritt. Bei älteren Fahrzeugen oder intensiver Nutzung (häufige Kurzstrecken, Anhängerbetrieb) kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein. Wir beraten Sie gerne individuell.

Die richtige Ölspezifikation finden Sie im Fahrzeughandbuch oder auf dem Öleinfülldeckel. Wichtig sind Viskosität (z.B. 5W-30) und Freigabe des Herstellers (z.B. VW 504.00). Wir verwenden bei jedem Ölwechsel ausschließlich das vom Hersteller freigegebene Öl.

Bei einer Inspektion prüfen wir alle sicherheitsrelevanten und verschleißbehafteten Komponenten: Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen, Flüssigkeitsstände, Riemen, Filter, Batterie und vieles mehr. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Herstellerplan für Ihr Fahrzeug.

Bremsen & Sicherheit

Bremsbeläge sollten gewechselt werden, wenn die Restdicke unter 3 mm liegt. Typischerweise ist das nach 30.000 bis 70.000 km der Fall, abhängig von Fahrstil und Fahrzeugtyp. Quietschgeräusche beim Bremsen oder ein längerer Bremsweg sind deutliche Warnsignale.

Bremsflüssigkeit sollte alle zwei Jahre gewechselt werden, da sie hygroskopisch ist und Wasser aufnimmt. Zu viel Wasseranteil senkt den Siedepunkt und kann bei starker Bremsbeanspruchung zu Dampfblasenbildung führen – ein ernstes Sicherheitsrisiko.

Reifen & Saisonwechsel

In Österreich empfiehlt sich der Wechsel auf Winterreifen ab Oktober bis spätestens Anfang November. Die Faustregel „von O bis O" (Oktober bis Ostern) gilt als guter Richtwert. Bei Temperaturen unter 7°C bieten Winterreifen deutlich besseren Grip als Sommerreifen.

In Österreich beträgt die gesetzliche Mindestprofiltiefe 1,6 mm für Sommerreifen und 4 mm für Winterreifen (bei Winterreifenpflicht). Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch einen Wechsel bereits bei 3 mm (Sommer) bzw. 5 mm (Winter).

§57a Begutachtung & Inspektion

In Österreich ist die §57a-Begutachtung (Pickerl) für PKW alle zwei Jahre Pflicht. Für Fahrzeuge über 8 Jahre ist sie jährlich fällig. Neue Fahrzeuge müssen erstmals nach 3 Jahren zur Begutachtung.

Bei schwerwiegenden Mängeln wird die Begutachtung nicht bestanden. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden, bis die Mängel behoben sind. Bei leichten Mängeln kann eine Nachbegutachtung innerhalb einer Frist erfolgen. Wir beheben alle Mängel direkt bei uns.

Diagnose & Elektronik

Die Motorkontrollleuchte (MIL) zeigt an, dass das Motorsteuergerät einen Fehler erkannt hat. Ursachen können vielfältig sein: von einem losen Tankdeckel bis zu ernsteren Motorproblemen. Wir lesen den Fehlerspeicher aus und klären Sie über die genaue Ursache auf.

Ja, wir sind für die Wartung und Diagnose von Elektro- und Hybridfahrzeugen ausgerüstet. Unsere Techniker sind im Umgang mit Hochvoltsystemen geschult und verfügen über die notwendige Schutzausrüstung und Diagnosetechnik.